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FAQ zur Moped-, Mofa- u. Rollerversicherung

Fragen zum Versicherungsschutz

  1. Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
  2. Die Versicherung für den Roller meines minderjährigen Kindes läuft über mich. Falls mein Kind einen Unfall verursacht: wirkt sich das auf meine anderen Versicherungen aus?
  3. Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung?
  4. Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
  5. Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen?
  6. Bieten Sie für Roller auch eine Vollkaskoversicherung an?
  7. Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Diebstahl?
  8. Ich habe mehrere alte Mopeds (Oldtimer), besteht die Möglichkeit ein Rotes Mopedkennzeichen zu bekommen?
  9. Können Sie mir die Versicherungsbedingungen übersenden?
  10. Mein Fahrzeug wird im Laufe des Versicherungsjahres ge- oder entdrosselt. Wie ist zu verfahren?
  11. Was ist, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
  12. Welchen Führerschein benötige ich?

Fragen zur Bestellabwicklung

  1. Ich habe die Fahrzeugdaten noch nicht. Können Sie mir vorab ein Kennzeichen schicken?
  2. Ich kann in meinen Unterlagen keine Herstellernummer finden. Was soll ich tun?
  3. Was muss ich für Porto und Versand bezahlen?
  4. Welche Zahlungsarten gibt es?
  5. Wenn ich den Onlineantrag jetzt absende: wie lange dauert es bis ich mein Kennzeichen erhalte?
  6. Kann ich mir eine Buchstaben- oder Zahlenkombination aussuchen?
  7. Ich benötige ein weiteres Kennzeichen. Wie kann ich dieses bestellen?
  8. Ich kann mich mit meinem Passwort nicht einloggen.

Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Nein. Gewinnen Sie einen Erwachsenen, z.B. Vater oder Mutter als Versicherungsnehmer. Personen unter 18 Jahren können bei unserem Angebot nicht Versicherungsnehmer sein. Fahren dürfen Sie das Fahrzeug natürlich trotzdem, sofern Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (Führerschein oder Prüfbescheinigung) erfüllen.


Die Versicherung für den Roller meines minderjährigen Kindes läuft über mich. Falls mein Kind einen Unfall verursacht: wirkt sich das auf meine anderen Versicherungen aus?

Nein. Ein Schadensfall in der Mopedversicherung hat keinen Einfluß auf Ihre Schadenfreiheitsrabatte oder andere Versicherungsverträge.


Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung?

100 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, maximal 8 Millionen Euro je geschädigter Person.


Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?

Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen, benötigen Sie eine sogenannte grüne Versicherungskarte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.


Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen?

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch Brand und Explosion, Entwendung und unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß des Fahrzeuges mit Haarwild und Marderbiss.


Bieten Sie für Roller auch eine Vollkaskoversicherung an?

Nein. Eine Fahrzeugvollversicherung wird nicht angeboten.


Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Diebstahl?

Bei Einschluß einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro. Bei Krankenfahrstühlen beträgt diese 150,- Euro.


Ich habe mehrere alte Mopeds (Oldtimer), besteht die Möglichkeit ein Rotes Mopedkennzeichen zu bekommen?

Nein. - Rote Kennzeichen können nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (gemäß § 28 Abs. 1 StVZO) oder als Kurzkennzeichen (gemäß § 28 Abs. 4 StVZO) ausgegeben werden.

Rote Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle zur wiederkehrenden Verwendung mit verschiedenen Fahrzeugen an Kfz-Hersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händlern ausgegeben. Eine Zuteilung erfolgt unbefristet, aber widerruflich, oder von vornherein befristet. Für jedes Fahrzeug ist in einem besonderen Fahrzeugschein vor Antritt der ersten Fahrt die Bezeichnung des Fahrzeugs einzutragen. Eine Ausgabe von Roten Versicherungskennzeichen an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.


Können Sie mir die Versicherungsbedingungen übersenden?

Sie können die Vertragsunterlagen einschließlich Versicherungsbedingungen zur Mofa-, Moped und Rollerversicherung selbst als PDF-Dokument aufrufen und ggf. ausdrucken.

Selbstverständlich sind diese Bestandteile des Versicherungsvertrages und werden Ihnen zusammen mit dem Versicherungnachweis und dem Kennzeichen übersandt.


Mein Fahrzeug wird im Laufe des Versicherungsjahres ge- oder entdrosselt. Wie ist zu verfahren?

Bitte teilen Sie uns - am Besten per Email - mit, sobald die Änderung der Fahrzeugart z.B. vom Mofa 25 km/h zum Roller 45 km/h (oder umgekehrt) durchgeführt wird. Aber bitte nicht Monate im Voraus. Sie erhalten dann eine neue Versicherungsbescheinigung.


Was ist, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?

Bei einem Verkauf übergeben Sie auch das Kennzeichen an den Käufer. Teilen Sie uns bitte dessen Name und Anschrift mit. Bitte benutzen Sie hierzu das Formular im persönlichen Kundenbereich.

Dem Käufer wird daraufhin eine neue Versicherungsbescheinigung auf seinen Namen ausgestellt und zugesandt.


Welchen Führerschein benötige ich?

Um ein Mofa oder einen Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde fahren zu dürfen, muss der Fahrer 15 Jahre alt sein und benötigt eine so genannte Prüfbescheinigung, die Fahrerlaubnis für Mofas. Jede beliebige höhere Fahrerlaubnisklasse kann dies in diesem Fall ersetzen, also etwa ein Führerschein der Klasse L, M, A1, A oder B (die früheren Klassen 5, 4, 1b, 1 oder 3). Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, kann ohne Führerschein E-Roller fahren.

Fährt der E-Roller schneller als 25 km/h, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein der Klasse M (für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h). Die Prüfbescheinigung bzw. Fahrerlaubnis ist immer mitzuführen.


Ich habe die Fahrzeugdaten noch nicht. Können Sie mir vorab ein Kennzeichen schicken?

Nein. - Fahrzeugart und insbesondere die Seriennummer (Identnummer/FIN) sind unabdingbar. Falls Sie keine Möglichkeit haben die Daten vorab in Erfahrung zu bringen beantragen Sie bitte Ihr Kennzeichen, sobald Sie die Betriebserlaubnis vorliegen haben.


Ich kann in meinen Unterlagen keine Herstellernummer finden. Was soll ich tun?

Bitte geben Sie als Herstellerschlüsselnummer (HSN) "0900" an.


Was muss ich für Porto und Versand bezahlen?

Porto und Versand kosten 3,50 Euro. Der Versand erfolgt ausschließlich als Einschreiben.

Sollten Sie mehr als ein Kennzeichen bei uns bestellen, zahlen Sie selbstverständlich nur einmal Versandkosten. Entscheidend hierbei ist das der Versand an ein und die selbe Anschrift erfolgt.


Welche Zahlungsarten gibt es?

Sie bezahlen den Beitrag per Überweisung die Kontoverbindung teilen wir Ihnen nach erfolgter Bestellung per Email mit.


Wenn ich den Onlineantrag jetzt absende: wie lange dauert es bis ich mein Kennzeichen erhalte?

Im Regelfall haben Sie es innerhalb von drei Werktagen in Ihrem Briefkasten. In den Tagen um den 1. März kann es jedoch auch etwas länger dauern.


Kann ich mir eine Buchstaben- oder Zahlenkombination aussuchen?

Nein. Die Buchstabenkkombinationen sind einzelnen Versicherungsunternehmen fest zugewiesen. Die Zahlenkombination ergibt sich aus der Reihenfolge der Bearbeitung.


Ich benötige ein weiteres Kennzeichen. Wie kann ich dieses bestellen?

Nach Ihrer ersten Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung per Email. In dieser finden Sie Ihre Login-Daten für Ihre persönliche Seite.
Bitte loggen Sie sich im Kunden Login ein.

Hier können Sie dann ein weiteres Kennzeichen für ein neues Fahrzeug bestellen.


Ich kann mich mit meinem Passwort nicht einloggen.

Bitte achten Sie bei Ihrem Passwort auf Groß- & Kleinschreibung. Sollten Sie trotzallem keinen Zugang bekommen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie für jedes Fahrzeug einen separaten Zugang erhalten und somit für jedes Fahrzeug auch ein individuelles Passwort erhalten.