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Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024 benötigen Sie ein schwarzes Moped-Kennzeichen. Dieser Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Daher haben die alten grünen Schilder mit dem 01.03.2023 ihre Gültigkeit verloren und müssen durch die schwarzen Schilder ersetzt werden. Durch die jährlich wechselnde Farbe lässt sich sehr schnell erkennen, ob Ihr Moped oder Roller den vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzt.
Die Versicherungskennzeichen werden für Leichtmofas, Mofas, E-Bikes, S-Pedelecs, E-Scooter, Goped, Bikeboards, Segways, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Mopeds, Mokicks, Roller sowie motorosierte Krankenfahrstühle benötigt.Für all diese Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht und wer im Straßenverkehr ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen wird, macht sich nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Ob beim Mofa, Moped, Roller, E-Bike oder Scooter – Schäden können entstehen, auch wenn Sie nicht unterwegs sind. Mit einer Teilkasko sichern Sie sich z. B. gegen folgende Schäden an Ihrem Zweirad ab:
3.523 kaskoversicherte Roller und Mopeds wurden 2021, nach Zahlen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., gestohlen! Das sind 35% mehr als die 2.609 im Jahr 2020 gestohlenen Fahrzeuge und über 57% zu den 2.241 im Jahr 2019 gestohlenen Mofas und Mopeds! Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen, da die Mehrzahl der Fahrzeuge nur Haftpflicht versichert wird. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugen verschwinden die Kleinkrafträder immer noch deutlich häufiger: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 8 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen nur bei 0,2 von 1.000 Fahrzeugen.
Haftpflicht
verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.12.2023 - 29.02.2024)
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer 23 Jahre und älter
28.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer unter 23 Jahre
55.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht
Haftpflicht
Fahrer 23 Jahre und älter
9.00 Euro
Haftpflicht
Fahrer unter 23 Jahre
20.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer 23 Jahre und älter
18.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer unter 23 Jahre
29.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht
Haftpflicht
Fahrer 23 Jahre und älter
23.00 Euro
Haftpflicht
Fahrer unter 23 Jahre
48.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer 23 Jahre und älter
41.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer unter 23 Jahre
90.00 Euro
WICHTIG:
Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung für die drei- bzw. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.12.2023 - 29.02.2024)
Haftpflicht
Fahrer 23 Jahre und älter
9.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB
Fahrer 23 Jahre und älter
18.00 Euro
Haftpflicht
Fahrer unter 23 Jahre
20.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB
Fahrer unter 23 Jahre
29.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht
ohne Altersbeschränkung
25.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB
ohne Altersbeschränkung
32.00 Euro
Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person
Haftpflicht:
ohne Altersbeschränkung
25.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
ohne Altersbeschränkung
48.00 Euro
Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person
Mopedkunden der Concordia, die 12 Monate oder länger schadenfrei auf ihrem Moped oder Kleinkraftrad gefahren sind, werden mit einem Einsteigerbonus in der KFZ-Versicherung (Einstufung in Schadensfreiheits-Klasse ½) belohnt. Fahranfänger zahlen so in der Haftpflichtversicherung bei der Versicherung Ihres ersten eigenen Pkw nur noch einen Beitragssatz von 76 % (statt 166 %), oder beim ersten Kraftrad nur noch 60 % und beim ersten Leichtkraftrad nur noch 65 %. Die Pause nach dem Mopedvertrag kann bis zu 6 Monate betragen.
Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit.
Auf der Internetseite des Zentralruf der Autoversicherer (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Sie an Hand der Buchstabenkombination des Rollerkennzeichens die Versicherungsgesellschaft abfragen. Die Datenbank beinhaltet die Buchstabenkombinationen der, für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 1.März bis 29.Februar), gültigen Versicherungskennzeichen.