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Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
Zweirad mit einem Motor mit Kickstarter und Kettenantrieb bauartbedingt:
Zweirad mit dem Hauptantrieb Variomatik bauartbedingt:
Zweirad mit Lenk- oder Haltestange mit elektrischen Antrieb:
Elektro-Tretroller sind Tretroller mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 20 km/h. Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung ist das Vorhandensein einer Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis.
Zweirad mit Lenk- oder Haltestange mit elektrischen Antrieb:
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind Microcars oder leichte Straßen-Quads bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Leermasse bis max. 350 kg (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen). Der Hubraum darf max. 50 ccm und die max. Motorleistung 4 kW betragen.
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung, welches den Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung unterstützt.
Hinweise zum Versicherungsschutz für Pedelecs
Pedelecs bis 25 km/h sind Fahrräder mit einem Elektroantrieb. Damit der Elektroantrieb zugeschaltet werden kann, ist das Treten der Pedalen Voraussetzung. Der Elektroantrieb wirkt unterstützend und endet, sobald die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht ist. Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h sind nicht versicherungspflichtig.
Das schnellere Sport- bwz. Speed-Pedelec ist ein Fahrrad mit unbeschränkter Tretunterstützung, und bietet dem Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung, neben der Tretunterstützung auch eine Beschleunigung per Handgriff.
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
S-Pedelecs bis 45 km/h sind Fahrräder mit einem Elektroantrieb. Damit der Elektroantrieb zugeschaltet werden kann, ist das Treten der Pedalen Voraussetzung. Der Elektroantrieb wirkt unterstützend und endet, sobald die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreicht ist.
Hinweise zum Versicherungsschutz für S-Pedelecs
Das E-Bike verfügt über einen akkubetriebenen Elektromotor und eine elektronische Regelung, der ohne eigenes pedalieren beschleunigt.
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
Bei einem E-Bike wird der Elektromotor durch einen Drehgriff oder Schaltknopf zugeschaltet. Das Treten der Pedalen ist – anders beim Pedelec – nicht erforderlich.
Zweirad (Roller mit Tritt) mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:
E-Scooter, Gopeds, Bikeboards sind optisch ähnlich den Elektro-Tretroller – sind jedoch mit einem Sitz ausgestattet. Es handelt sich jedoch nicht um Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und sind deshalb mit einem Versicherungskennzeichen zu versichern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 45 km/h bei einer Leistung von max. 4 kW.
einachsiges Zweirad mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:
Segways sind zweirädrige Fahrzeuge mit einer Haltestange zwischen den Rädern. Mit dem Inkrafttreten der eKFV ist die Mobilitätshilfenverordnung, in welcher die Segways bis dahin gesetzlichgeregelt waren, entfallen. Segways werden nun von der eKVF erfasst und müssen insoweit mit einer Versicherungsplakette versichert werden.
Weiterhin nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen die „kleinen“ Elektrokleinsfahrzeuge ohne Haltestange wie z. B. Monowheeler, E-Skateboards und Hoverboards. Diese Fahrzeuge sind nicht versicherbar und dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Wer diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit!