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Pedelecs benötigen keine Zulassung und sind somit auch nicht versicherungspflichtig. Da Sie jedoch für jegliche Schäden die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen persönlich haften, wird eine Privat-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Sind Sie bereits haftpflichtversichert? Dann sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen, welche Schäden diese abdeckt und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern.
Ein Pedelec kann wie ein Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Nachts (22 bis 6 Uhr) ist das Pedelec versichert, wenn es in einem fest verschließbaren Raum abgestellt ist oder in Gebrauch ist.
Der Motorantrieb ist der grundlegende Unterschied zwischen dem bekannten Fahrrad und den zunehmend populären Elektrofahrrädern. E-Bikes und Co. verfügen über einen Elektromotor, der beim Pedelec das Treten vereinfacht.
95 % der Elektrofahrräder, die in Deutschland verkauft werden, sind Pedelecs? Der Begriff „E-Bike“ ist zwar weit verbreiteter, aber tatsächlich bezieht er sich häufig auf das Pedelec. Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Die Bezeichnung „Pedal“ deutet schon darauf hin, dass bei diesem elektronischen Fahrradtyp ein Tritt nötig ist. Allerdings wird dabei ein Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 250 Watt unterstützt. Dies ermöglicht eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Den Motor können Sie aber auch ausschalten und das Pedelec wie ein normales Fahrrad benutzen.